Rechtsberatung im Domainnamenrecht
 
Domainnamen werden in der Regel ohne materielle Prüfung der jeweiligen Registrierungsstelle, in welcher die Rechtmässigkeit der Registrierung bzw. die Berechtigung am beantragten Domainnamen überprüft wird, sowie nach dem Prinzip «First come first served» vergeben. Damit stehen der missbräuchlichen Registrierung von Domainnamen Tür und Tor offen. Problematisch ist dabei die Verletzung von Kennzeichenrechten in den Bereichen Markenrecht, Firmen­recht und Namensrecht sowie unlauteres Verhalten.
 
Das Arbitration und Mediation Center der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) ist der Streitbeilegungsdienst für .ch- und .li-Domainnamen. In einem vereinfachten Verfahren kann die übertragung oder Löschung eines unbe­rech­tigt registrierten Domainnamens beantragt werden. Daneben steht immer die Klage beim Zivilgericht offen.
 
Wurden Sie in ein solches Verfahren verwickelt oder möchten Sie eines einleiten, dann beraten wir Sie gerne in Verfahrensfragen, bezüglich rechtlicher Argumente und Erfolgsaussichten.
 
 
Apropos:
Unser Ge­schäfts­füh­rer ana­ly­siert und kom­men­tiert WIPO-Ent­schei­de zu Schwei­zer Do­main­na­men in sei­nem Do­main­namen­blog.ch.
 
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Thomas Schneider
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